Allgemeiner Teil
Geltungsbereich
- SURE CELIKAYA bietet dem Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Entrümpelung, Wohnungs- und Haushaltsauflösung sowie Abriss-, Demontage-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an, die im Rahmen eines Dienstvertrages erbracht werden, sofern diese nicht als Werkleistungen gelten. Die Erbringung dieser Leistungen erfolgt auf der Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die auch für zukünftige Verträge Anwendung finden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
- Vertragspartner des Auftraggebers ist SURE UFUK CELIKKAYA
- Diesen AGB entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, SURE CELIKKAYA hat sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anstelle dieser AGB akzeptiert.
- Sämtliche sonstige Vereinbarungen, Erklärungen, Nebenabreden und Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
Vertragsschluss
- Die Präsentation der Dienstleistungen von SURE CELIKKAYA auf Websites, in Katalogen, Informationsmaterialien oder anderen Dokumenten ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Auftraggeber zur Angebotsabgabe und stellt keine Zusicherung oder Garantie dar. Des Weiteren sind Irrtümer vorbehalten..
- Der Vertrag kommt durch die Annahme in Textform des Angebots der SURE CELIKKAYA durch den Auftraggeber („Bestellung“) zustande. Sofern die Bestellung des Auftraggebers von dem Angebot der SURE CELIKKAYA abweicht, gilt dies als neues Angebot an die SURE CELIKKAYA. Zum Zustandekommen des Vertrages bedarf das geänderte Angebot des Auftraggebers stets der Annahme durch die SURE CELIKKAYA GmbH in Textform.
- Nichts in dem Angebot der SURE CELIKKAYA oder diesen AGB ist als Garantie iSd. § 276 BGB zu werten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Bezugnahme auf § 276 BGB in Textform vor. Andernfalls handelt es sich lediglich um eine Gewährleistung.
- Unbeschadet der Regelung in Ziffer AAb) kommt ein Vertrag gemäß diesen AGB spätestens mit dem einvernehmlichen Beginn der Durchführung der dem Auftraggeber angebotenen Leistung zustande.
- Die spezifischen Leistungspflichten werden ausschließlich durch das schriftliche Angebot von SURE CELIKKAYA definiert. Soweit im Angebot keine abweichenden Bestimmungen festgelegt sind, finden die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
Speicherung des Vertragstextes/Vertragssprache
- Der Vertragstext wird durch die SURE CELIKAYA zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages in digitaler Form gespeichert und für drei (3) Jahre aufbewahrt. Der Vertragstext wird dem Auftraggeber außerdem sofort nach Vertragsschluss per E-Mail inklusive sämtlicher Vertragsbedingungen zugesandt. Hier kann der Auftraggeber den Vertragstext abrufen, solange der Kunde diese E-Mail in seinem Posteingang gespeichert hat. Sollte der Auftraggeber den Vertragstext benötigen, nachdem er die E-Mail bereits gelöscht hat, so kann der Auftraggeber den Vertragstext innerhalb der 3 Jahre ab Vertragsschluss unter info@sure-abbruch.de anfordern. Die SURE CELIKKAYA wird dem Auftraggeber den Vertragstext sodann zusenden.
- Vertragssprache ist Deutsch.
Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung
- Die SURE CELIKKAYA wird bei der jeweiligen Leistungserbringung die schriftlich übermittelten Vorgaben des Auftraggebers beachten, sofern diese vertraglich vereinbart wurden.
- Die SURE CELIKKAYA GmbH kann zur Ausführung der Leistungen Unterauftragnehmer einsetzen.
- Mit Beginn der Leistungserbringung durch die SURE CELIKKAYA gehen alle in Auftragsobjekt befindlichen Gegenstände in das Eigentum der SURE CELIKKAYA über. Die weitere Verwertung obliegt der SURE CELIKKAYA.
- Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Auftragsobjekt vorgenommen wurden, so berechtigt dies die SURE CELIKKAYA zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung. Dies gilt insbesondere dann, wenn vom Auftragsobjekt befindliche Wertgegenstände entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört werden oder wenn sonstige Gegenstände in das Auftragsobjekt eingebracht werden.
- Sollen Gegenstände jeglicher Art im Auftragsobjekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind diese Gegenstände einzeln im Vertrag in Textform aufzuführen.
Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsabschluss, dass er Eigentümer der für den Vertrag maßgeblichen Gegenstände ist bzw. vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat.
- Der Auftraggeber muss SURE CELIKKAYA vor Vertragsschluss vollständig über Ungezieferbefall, gefährliche Substanzen, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien, die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen, sowie über alle anderen gesundheitsschädlichen Stoffe im Auftragsobjekt informieren. Versäumt der Auftraggeber diese Informationspflicht, fallen diese Materialien gemäß Ziffer A4c) nicht in das Eigentum von SURE CELIKKAYA; der Auftraggeber ist dann für die umweltfreundliche und rechtskonforme Entsorgung verantwortlich.
- Soweit die Leistung an einem Ort des Auftraggebers erbracht wird, schafft dieser die erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere angemessene Zugangsvoraussetzungen, rechtzeitig und vollständig. Dies umfasst insbesondere die Pflicht des Auftraggebers befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen vor Gewährung des Zugangs für die SURE CELIKKAYA, sicherzustellen und zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, gehen auch diese in das Eigentum der SURE CELIKKAYA über.
- Alle im Angebot genannten Leistungen, Termine und Vergütungen setzen eine angemessene und termingerechte Auftragserteilung sowie die kostenlose, termin- und anforderungsgerechte Erbringung der Mitwirkungsleistungen durch den Auftraggeber voraus.
- Erbringt der Auftraggeber die Mitwirkungsleistungen nicht, unzureichend oder verspätet, so hat der Auftraggeber der SURE CELIKKAYA etwaig entstehende Mehraufwendungen zusätzlich zu vergüten. Falls erforderlich, sind darüber hinaus auch sonstige vertraglichen Regelungen einvernehmlich angemessen entsprechend anzupassen.
Vergütung
- Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden alle Leistungen nach Aufwand gemäß der vereinbarten Preise und Konditionen beziehungsweise der im schriftlichen Angebot der SURE CELIKKAYA aufgeführten Preise und Konditionen in Rechnung gestellt.
- Angegebene Aufwandsschätzungen oder sonstige Preisinformationen und daraus ableitbare Preisvolumen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer unter Einbeziehung von Erfahrungswerten durchgeführten Bewertung des erforderlichen Leistungsumfanges. Stellt die SURE CELIKKAYA im Verlauf der Leistungserbringung fest, dass die Mengenansätze bzw. Preisvolumen deutlich überschritten werden, wird sie den Auftraggeber unverzüglich schriftlich informieren.
- Hat der Auftraggeber “Rechnung” als Zahlungsmittel ausgewählt, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlung hat auf das dem Auftraggeber mitgeteilte Konto zu erfolgen.
- Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Auftraggeber bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Auftraggeber die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
- Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die SURE CELIKKAYA nicht aus.
- Eine Aufrechnung gegen Forderungen der SURE CELIKKAYA ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Können vereinbarte und terminierte Leistungen aus Gründen, die die SURE CELIKKAYA oder deren Subunternehmer nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so werden die Warte-/ Ausfallzeiten dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt. Soweit die SURE CELIKKAYA die von Warte-/Ausfallzeiten betroffenen Mitarbeiter anderweitig einsetzt, reduziert sich der Anspruch auf Vergütung um den anderweitig erzielten Erlös.
Termine, Verzug des Auftraggebers, Höhere Gewalt
- Es gelten die im jeweiligen Angebot der SURE CELIKKAYA genannten Leistungstermine.
- Soweit der Auftraggeber Terminverzögerungen zu vertreten hat, insbesondere indem er Pflichten gem. Ziffer 5 unterlässt oder nicht fristgerecht erbringt, verschieben sich die vereinbarten Leistungstermine entsprechend. Die daraus resultierenden Terminverschiebungen führen nicht zum Verzug seitens der SURE CELIKKAYA . Die dadurch entstehenden Warte-/Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Ist ein Leistungstermin vereinbart und kann dieser Termin durch die SURE CELIKKAYA aufgrund Höherer Gewalt nicht eingehalten werden, entfallen sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen die SURE CELIKKAYA aus dieser Terminverzögerung. Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Leistung aufgrund von Ereignissen, Handlungen oder Unterlassungen gestört wird, die jenseits der angemessenen Kontrolle der SURE CELIKKAYA liegt. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Terrorismus und Sabotage. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Tritt die Behinderung oder Unterbrechung aus den zuvor genannten Gründen bei Unterauftragnehmern der SURE CELIKKAYA ein, gilt diese Regelung entsprechend.
Haftung
- Die SURE CELIKKAYA haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für die Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit.
- Im Übrigen haftet die SURE CELIKKAYA nur für Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht infolge einfacher Fahrlässigkeit beruhen, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden typisch und vorhersehbar sind. Entsprechendes gilt im Falle eines Deliktrechtsverstoßes.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen der SURE CELIKKAYA.
Urheberrechte
Die Urheberrechte und die damit verbundenen Nutzungsrechte für alle Bilder, Filme, Texte und weitere Inhalte auf der SURE CELIKKAYA Website sind ausschließlich SURE CELIKKAYA vorbehalten. Eine Nutzung oder Verwendung dieser Bilder, Filme, Texte und weiteren Inhalte ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung von SURE CELIKKAYA ist nicht erlaubt.
Schlussbestimmungen
- Das Angebot und diese AGB enthalten die vollständigen Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot der SURE CELIKKAYA und diesen AGB, geht das Angebot der SURE CELIKKAYA diesen AGB vor.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Zuvor im Rahmen von Vertragsverhandlungen gemachte Aussagen einer der Parteien sind gegenstandslos, sofern sie nicht schriftlich in den Vertrag eingeflossen sind.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für alle von der SURE CELIKKAYA geschuldeten Leistungen ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, München.
- Gerichtsstand für alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist München.
Besondere Bedingungen für Dienstverträge
Geltungsbereich
Die Bedingungen dieses Abschnitts B gelten für sämtliche Leistungen, die als Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB erbracht werden.
Leistungsgegenstand
Leistungsgegenstand des Dienstvertrages ist die vereinbarte Handlung, Mitwirkung, Unterstützung und sonstige vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten Ergebnisses bzw. Erfolges.
Laufzeit/Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ist im Angebot SURE CELIKKAYA enthalten.
- Der Vertrag kann von beiden Seiten bis zu 72 Stunden vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung ordentlich gekündigt werden.
- Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden.
- Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Besondere Bedingungen für Werkverträge
Geltungsbereich
Die Bedingungen dieses Abschnitts C gelten für sämtliche Leistungen, die als Werkleistungen im Sinne des § 631 BGB erbracht werden.
Leistungsgegenstand
Leistungsgegenstand des Werkvertrages ist das Herbeiführen eines bestimmten Leistungsergebnisses bzw. die Herstellung eines Werkes auf der Basis der vereinbarten Spezifikation.
- Abnahme
- Hat eine Werkleistung mehrere, vom Auftraggeber voneinander unabhängig nutzbare Einzelwerke zum Gegenstand, so werden diese Einzelwerke getrennt und voneinander unabhängig abgenommen.
- Werden in einem Werkvertrag Teilwerke definiert, so kann die SURE CELIKKAYA Teilwerke zur Teilabnahme bereitstellen.
- Hat dieSURE CELIKKAYA die von ihr zu erbringende Leistung/Teilleistung vollständig erbracht, stellt sie das Leistungsergebnis dem Auftraggeber zur Abnahme/Teilabnahme bereit. Der Auftraggeber hat sodann unverzüglich die Abnahme/ Teilabnahme in Textform zu erklären oder unverzüglich die festgestellten Mängel in Textform mitzuteilen. Erfolgt nicht unverzüglich eine Äußerung durch den Auftraggeber, gilt das Leistungsergebnis als abgenommen/ teilabgenommen.
- Mängel, die eine Nutzung des Leistungsergebnisses nur unerheblich mindern, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme/Teilabnahme, sondern werden im Rahmen der Sachmängelhaftung behoben.
- Hat der Auftraggeber eine Mängelliste in Textform fristgemäß übergeben, beseitigt die SURE CELIKKAYA die in dieser Mängelliste berechtigterweise aufgeführten Mängel und stellt das Leistungsergebnis erneut zur Abnahme/Teilabnahme bereit. Sind die nach dem ersten Abnahmeversuch/Teilabnahmeversuch gerügten Mängel beseitigt, hat der Auftraggeber unverzüglich die Abnahme/ Teilabnahme in Textform zu erklären. Erfolgt innerhalb dieser neuen Abnahmefrist keine Äußerung durch den Auftraggeber in Textform, gilt das Leistungsergebnis als abgenommen.
- Liegen die abnahmehindernden Mängel trotz Versuch der Mängelbeseitigung weiterhin ganz oder teilweise vor, so wird die SURE CELIKKAYA nach Übergabe einer erneuten Mängelliste in Textform die Mängel beseitigen und das Leistungsergebnis entsprechend vorstehendem Absatz zur Abnahme/Teilabnahme bereitstellen.
- Im Falle einer Gesamtabnahme kann der Auftraggeber hinsichtlich Teilwerke, für die bereits eine Teilabnahme vorliegt, nur solche Mängel gerügt werden, die das integrative Zusammenwirken der Teilwerke betreffen.
Sachmängelhaftung
- Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt zwölf Monate. Sie beginnt mit der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber oder im Falle des Abnahmeverzuges des Auftraggebers mit dem Ablauf der Abnahmefrist.
- Der Auftraggeber wird auftretende Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen der SURE CELIKKAYA in Textform mitteilen.
- Verlangt der Auftraggeber wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat die SURE CELIKKAYA das Recht, zwischen Nachbesserung oder Ersatzleistung zu wählen. Der Auftraggeber wird SURE CELIKKAYA im angemessenen Umfang bei der Mängelbeseitigung unterstützen. Das Recht zur Selbstvornahme ist ausgeschlossen.
Laufzeit/Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ist in SURE CELIKKAYA Angebot enthalten.
- Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung, ohne dass die SURE CELIKKAYA dies zu vertreten hat, steht der SURE CELIKKAYA die folgende Vergütung zu: Bei Kündigung des Vertrags bis zu 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung stehen der SURE CELIKKAYA 60% der vereinbarten Vergütung zu. Bei Kündigung des Vertrags zwischen 24 und 72 Stunden vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung stehen der SURE CELIKKAYA 40% der vereinbarten Vergütung zu. Bei Kündigung des Vertrags mehr als 72 Stunden vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung steht der SURE CELIKKAYA keine Vergütung zu. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden.
- Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher iSd. § 13 BGB bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die SURE CELIKKAYA nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Ziffer D1 findet sich die Widerrufsbelehrung. In Ziffer D2 findet sich ein Muster-Widerrufsformular. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Ziffer D3 geregelt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Ein Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher
SURE CELIKKAYA
Bad-Soden-Str.19
80807 München
E-Mail: info@sure-abbruch.de
Tel.: 01590/1975319
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat die SURE CELIKKAYA dem Verbraucher alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von der SURE CELIKKAYA angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der SURE CELIKKAYA eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die SURE CELIKKAYA dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn zwischen den Parteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird die SURE CELIKKAYA dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
Hat der Verbraucher verlangt, dass die Leistungserbringung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher der SURE CELIKKAYA einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die SURE CELIKKAYA von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Für einen Widerruf des Vertrags, kann der Verbraucher folgendes Formular ausfüllen und an die SURE CELIKKAYA zurücksenden:
An:
SURE CELIKKAYA
Bad-Soden-Str.19
80807 München
E-Mail: info@sure-abbruch.de
Tel.: 015901975319
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistungen (*):
— Bestellt am (*)/erhalten am (*):
— Name des/der Verbraucher(s):
— Anschrift des/der Verbraucher(s):
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
— Datum:
(*) Unzutreffendes bitte streichen
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
(Stand 01.01.2025)